1.
Beiderseitige TB 2P
§ 4 Abs. 1 TVG 2P
Allgemeinverbindl. 2P
§ 5 TVG 2P
AV 2P
Betr. Übung 2P
= 12P
2.
Die a.o.K. wird für unwirksam erklärt 3P
§ 626 Abs. 1 2P
wichtiger (schwerwiegender) Grund, der es dem AG unzumutbar macht 2P
es liegen 2 schwere Pflichtverletzungen vor: 2P
Eigenmächtiger Urlaubsantritt: gegen den AG - Willen Erschleichen von Entgeltfortzahlung 1P
ultima- ratio- Prinzip = genügen als Reaktion des AG mildere Mittel? 2P
Interessenabwägung: Berücksichtigung, dass AN viele Jahre beanstandungslos gearbeitet hat 2P
als midere Mittel kommen o.K. 1P
(dann Umdeutung nach § 140 BGB durch ArbGer ) 2ZP
oder sogar nur Abmahnung gem. 1P
§ 314 Abs. 2 2P
in Betracht
= 18P
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