Hallo, habe zwei Fragen:
1. zum Thema "verdeckte Gewinnausschüttung".
Steh grad auf der Leitung: Wenn ein zu 20% an einer KApitalgesellschaft beteiligter (nennen wir ihn Stpfl. E
) zusätzlich bei dieser Gesellschaft als Geschäftsführer arbeitet und daraus ein Gehalt i.H.v. 70.000,- bezieht (40.000,- wären angemessen), dann sind doch die 40.000,-
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und die 30.000,-
Einkünfte aus Kap.vermögen, oder nicht. Ist die EA des angemessenen Teils davon abhängig, ob er an dem Laden noch beteiligt ist?
2. zum Thema Veräußerungsgewinne aus dem PV
Wenn jemand Wertpapiere im PV hält, diese nach bspw. 10 Monaten wieder verkauft (wäre Tatbestand des §23) und die Beteiligung mehr als 1 Prozent beträgt(wäre ja Tatbestand des §17), welcher der beiden Paragraphen greift dann, welcher hat "Vorrang"?
Ich sollte das glaub ich wissen, aber da ist ganz viel Steuermatsch und HAlbwissen in meinem Kopf. Noch viel zu tun bis Montag...
Bin extrem dankbar für jeden kurzen Hinweis!
Romy