hallo,
wer kann mir erklären warum man bei aufgabe 1 im hefter (ivw) bei der
software nicht auf den fair value zuschreibt bei der lizenz aber schon?
SOFTWARE
BW 31.12.01=400.000-Abschreib < fair value von 2Mio aber KEINE Zuschreibung obwohl doch wertaufholungspflicht besteht
LIZENZ
BW 31.12.00: 30.000 Zuschreibung auf fair value von 37.500
gibt es bei den ivw eine obergrenze für wertaufholungspflicht (z.B historische oder fortgeführte AHK)?
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