wie kommt es denn, dass der Freibetrag nach § 16 (4) EStG hier nicht mit beruecksichtigt wird (siehe Skript Seite 29 Punkt 2).
Vielen Dank fuer eure Hilfe.
Grusz, Roy
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anonym
am 04.02.06
hmm...gute frage, hab dazu auch nix weiteres dastehen, wahrscheinlich sollte es bloß ne reine § 34 Betrachtung analog zu Aufgabe 8 sein, und der § 16 (4) wurde einfach hinten runterfallen gelassen!?
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anonym
am 04.02.06
ja gut, es wird keine Aussage darüber getroffen,
aber man könnte argumentieren das der FB doch nur einmal im Leben(und unter bestimmten Bedingungen) gewährt wird, von daher eher Ausnahme als die Regel
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niniel
am 04.02.06
Hallo,
hab mich darüber auch schon gewundert und den Lippmann mal gefragt, er meinte dass die Aufgabenstellung "...ein Veräußerungsgewinn i.S.d. §16 ..." impliziert, dass der Freibetrag hier schon abgezogen wurde.