bei der Erhalt der Dividenden kommt noch der Sparerfreibetrag ins Spiel(!)
bei der Veräußerung geht es ja nur um steuerbar und steuerpflichtig..
nachdem das festgestellt wurden ist, kommt dann das HEV nach §3Nr.40 i.V.m. §3c(2) ESTG zum tragen..
also wenn man die Aufgabenstellung erweitern würde..