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Grafikfähiger Taschenrechner zugelassen?

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anonym
am 25.06.09
Hi,

weiß jemand ob grafikfähige/programmierbare Taschenrechner zugelassen sind?

Thx!

Edit:
Hab grad das hier gefunden:

Zitat:


Hmm, ich wollte mich eigentlich zurückhalten, aber um hier noch mal endgültige Klarheit zu schaffen...
Es gibt für die Aufsichtsführenden sogenannte
[h2][navy]Hinweise für die Aufsichtsführenden bei den Prüfungsklausuren im {Semester XY} (auf Grundlage des Beschlusses des Prüfungsausschusses vom 03. Juli 2002)[/navy][/h2]
Darin findet sich als viertes der Abschnitt (auf Seite 3):
[h3][navy]Zu einzelnen Fragen der Aufsichtsführung[/navy][/h3]

[list=1][*][navy]Da durch die Aufsichtsführenden während der Prüfungsklausuren nicht kontrollierbar ist, ob es sich beim jeweils verwendeten Taschenrechner um einen programmierbaren oder nichtprogrammierbaren Taschenrechner handelt, die Studenten ausserdem fast ausnahmslos über programmierbare Taschenrechner verfürgen, ist der Hinweis auf den Deckblättern der Prüfungsklausuren "Zulässige Hilfsmittel: Nichtprogrammierbarer Taschenrechner" unzulässig. Es wird empfohlen, auf die Verwendung des Taschenrechners grundsätzlich zu verzichten. Sollte ein Prüfer aber auf der Verwendung des Taschenrechners bestehen, kann dieser auch programmierbar sein.[/navy]
[*]{Täuschungsversuche}[/list=1]
Das Ganze ist dann auf der letzten Seite unterschrieben von Dr. Fischer, zusätzlich versehen mit einem Stempel des Prüfungsamtes der WiFa.
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