StudentInnen in der Stadt
Pressemitteilung der FSR Phil: Professor vor die Tür gesetzt! |
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brann
am 12.12.08
Liebe Studierende, der unten stehende Text wurde heute als Pressemitteilung veröffentlicht. Der FSR Phil versucht momentan gemeinsam mit dem StuRa das Problem so schnell und so gut wie möglich zu lösen. Wir halten euch auf dem Laufenden. Solltet ihr noch dringende Fragen habt, dann schickt uns eine Mail. Euer FSR Phil. ---------------------------------- Pressemitteilung des Fachschaftsrates der Philosophischen Fakultät Professor vor die Tür gesetzt! Wie aus heiterem Himmel kam am 11. Dezember die E-Mail von Prof. Aschauer: leider habe ich erfahren, dass das Rektorat den Antrag der Fakultät abgelehnt hat, mich das Semester abschließen zu lassen. Die Verantwortlichen an der Universität haben mitten im Semester einen ihrer Professoren, den Inhaber der Professur für Kultur- und Länderstudien Ostmitteleuropas, vor die Tür gesetzt. Am 31. Dezember 2008 endet sein Vertrag an der TU Chemnitz. Von der Verwaltung wurde eine Verlängerung bis Ende des Semesters abgelehnt. Damit verlängert sich im schlimmsten Fall für viele Studierende ihre Studienzeit bis zu einem Jahr. Somit fällt der BAföG-Anspruch vieler Studierender weg. Sie stehen ohne finanzielle Mittel da. Diese Entscheidung ist für die betroffenen Studierenden fatal. Bereits laufende Vorlesungen, Übungen und Seminare bei diesem Professor wurden abgesagt und fallen ersatzlos weg. Die Studierenden können keine Prüfungsleistungen mehr ablegen, so Philipp Stroehle, studentischer Vertreter. Vor allem Studierende der Europastudien und Politikwissenschaften sind betroffen. Auch wie lange der Lehrstuhl unbesetzt bleiben wird, ist vollkommen unklar. Der Fachschaftsrat der Philosophischen Fakultät versucht zusammen mit dem Studentenrat der TU Chemnitz, alles in die Wege zu leiten, um diese Katastrophe abzuwenden. --> Das bedeutet, dass alle Lehrveranstaltungen im Januar und Februar ausfallen und dass Studenten auch keine Prüfungsleistungen erbringen können. Damit können sie leider auch keine Scheine erhalten.
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brann
am 06.01.09
Zitat von Philipp Stroehle: Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, wie versprochen, versuche ich in dieser Email noch einmal zusammenzufassen, in welcher Situation wir uns bezüglich der Wiederbesetzung der Professur für Kultur- und Länderstudien Ostmitteleuropas derzeit befinden. Ich hoffe, es möge mir gut gelingen, garantieren kann ich das leider nicht. Sollte ich etwas grob falsch darstellen, so bitte ich darum, dass mich jemand korrigieren möge. (1) Der derzeitige Inhaber der o.g. Professur, Prof. Aschauer, hat einen auf sechs Jahre befristeten Vertrag, der Ende 2008 endet. Das war bisher anscheinend nur einem Großteil der Studierenden nicht bekannt und wurde nicht kommuniziert, da im guten Glauben an Verstand und Vernunft nicht vermutet werden konnte, dass sich daraus ein solches Problem ergeben könnte, wie es sich uns derzeit offenbart. (2) Zur ordentlichen Wiederbesetzung der o.g. Professur hat die Philosophische Fakultät rechtzeitig ein Wiederbesetzungsverfahren eingeleitet, das derzeit noch im Gange ist. Das Verfahren wurde seitens des Rektorats verzögert, da rechtlich beanstandet. In diesem Zusammenhang geht es um die Problematik der angeblichen Hausberufung, da Prof. Aschauer bereits in Amt und Würden ist. Das bedeutet, dass der im Juli 2008 gefasste Berufungsvorschlag des Fakultätsrates an den Fakultätsrat zurücküberwiesen wurde. Der Senat wurde mit der Entscheidung über den Berufungsvorschlag gar nicht erst befasst. Diese Entscheidungen scheinen äußerst fragwürdig, wenn nicht gar rechtswidrig zu sein, allein ich bin kein Jurist und kann darüber nicht fachlich befinden. (3) Der Rektor hat daraufhin den Fakultätsrat bzw. den Dekan dahingehend beraten, ein weiteres Gutachten für den Berufungsvorschlag einzuholen und eine Vertretung für die o.g. Professur zur Absicherung der Lehre zu beantragen, da sich das Verfahren über einen nicht absehbar langen Zeitraum hinziehen könnte. (4) Der Antrag auf Vertretung der Professur wurde am 22. Oktober gestellt. Seitens des Rektorats hat es in diesem Zusammenhang keine Hinweise auf mögliche rechtliche Bedenken gegeben. Gleichzeitig hat sich der Dekan um die Einholung eines weiteren Gutachtens bemüht, dass dann Mitte November im Dekanat vorlag. (5) § 85 Abs. 2 SächsHG sagt, dass zu einer Sitzung, zu der über einen Berufungsvorschlag entschieden werden soll, spätestens drei Wochen vorher einzuladen ist. Daher hat der Fakultätsrat auch erst heute in einer Sondersitzung erneut unter Einbeziehung des neuerlichen Gutachtens über den Berufungsvorschlag entscheiden können. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass der Gutachter vergleichsweise schnell begutachtet hat. (6) Am 12. Dezember wurde seitens des Rektorats mitgeteilt, dass dem Antrag auf Vertretung der Professur nicht entsprochen werden kann. Die Begründung des Rektorats scheint darauf abzustellen, dass dem noch laufenden Berufungsverfahren nicht vorgegriffen werden soll(te). Es soll also seitens des Rektorats verhindert werden, dass einer der Kandidaten selbst im noch laufenden Verfahren mit der Vertretung der wiederzubesetzenden Professur beauftragt wird, um der Entscheidung im Senat nicht vorzugreifen. Der Senat hätte mit dem Rektorat an der Uni abschließend über den Berufungsvorschlag zu entscheiden. In diesem Jahr ist allerdings keine planmäßige Sitzung des Senats mehr vorgesehen. Ich habe deshalb den studentischen Senatoren die Bitte unterbreitet, einen Sondersitzungstermin für den Senat durchzusetzen, um die abschließende Entscheidung noch in diesem Kalenderjahr zu ermöglichen. Die studentischen Senatoren scheinen in diesem Punkt geschlossen zu agieren und unser Anliegen zu unterstützen, wofür ich ihnen sehr dankbar bin. Allerdings kann es natürlich sein, dass die Sitzung dennoch nicht zustande kommt, da der Rektor einfach nicht einlädt oder, so er dies doch tut, es immer noch passieren kann, dass der Senat nicht beschlussfähig ist. Über weitere rechtliche Probleme, die damit im Zusammenhang stehen könnten(!), kann ich leider nichts aussagen, da ich mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht auskenne. In diesem Punkt hat das Rektorat gegenüber den Studierenden immer leichtes Spiel, solang wir uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gut genug auskennen. Die Fakultät ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Vertretung der Professur durch Professor Aschauer sachlich geboten ist, da er seine Lehrveranstaltungen bis Semesterende abzusichern hat. Wo ein Wille ist, da ist vielleicht manchmal auch ein Weg. Aber die Universitätsleitung sowie die Verwaltung scheinen rechtliche Vorgaben hier besonders restriktiv und wissenschaftsfeindlich auszulegen. (7) Derzeit sieht es danach aus, als ob jemand, der nicht selbst Kandidat ist, gefunden sei, der die Vertretung der Professur bis Semesterende absichern könnte. Ob diese Person dies auch tatsächlich tun wird, kann sich bereits morgen zeigen. So dies geschehe, hätten wir dann erst einmal erreicht, dass die Lehre und der Prüfungsbetrieb abgesichert sind. Allerdings wird mit der Vertretung durch eine andere Person ein qualitativer Bruch einhergehen. Den Studierenden könnten eine ganze Reihe Nachteile entstehen. Nur einige Fragen in diesem Zusammenhang: Wie soll ein fremder Dozent in so kurzer Zeit nahtlos an die Lehre von Prof. Aschauer anknüpfen? Wie soll dieser in einem zumutbaren Rahmen Prüfungsleistungen abnehmen? Ist er überhaupt auf den Wissenschaftsgebieten von Prof. Aschauer ausgewiesen, oder handelt es sich nur um einen Wissenschaftler? Es ist allen Beteiligten völlig klar, dass dies ausschließlich eine Notlösung zur Absicherung der Lehre wäre und dass diese Lösung alles andere als optimal ist. Allerdings wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es natürlich jederzeit passieren kann, dass ein Hochschullehrender verunglückt oder lange Zeit erkrankt und es somit immer zu ähnlichen Situationen kommen könnte und dass immer irgendwie eine Lösung herbeigeführt werden müsste. Anders sieht es hingegen aus, würde der Kandidat absagen. In so kurzer Zeit noch einen weiteren Kandidaten zu finden, scheint nur äußerst schwer möglich zu sein. Die Lehre wäre wieder in Gefahr. Hier würde sich dann die Möglichkeit anschließen, den Klageweg zu beschreiten und mittels einer einstweiligen Verfügung zeitnah zu bewirken, dass Professor Aschauer die Professur doch vertreten muss. Diesbezüglich habe ich bereits beim StuRa um rechtlichen Beistand für unmittelbar und tatsächlich betroffene Studierende gebeten. Das ist denke ich das Wichtigste in diesem Zusammenhang. Es lässt sich im Gegensatz zu der doch sehr einseitigen Darstellung seitens des Rektorats heute früh klar erkennen, dass die Fakultät ihren Aufgaben im vollen Umfang und so schnell wie möglich nachgekommen zu sein scheint, sodass der Fakultät keine Hauptschuld zuzuweisen ist. Diese ist wohl doch eher dem Rektorat anzulasten. Entscheiden kann ich darüber sicher nicht. Wir als Studierende stehen in diesem Punkt zwischen den Fronten und müssen selbst entscheiden, was ich mangels Sachverstand nicht zu tun in der Lage bin. Ich bin euch allen sehr dankbar für die große Unterstützung und für euren Einsatz für unsere Rechte! In gewisser Weise ist unser Einsatz auch immer ein Einsatz für Professor Aschauer, den ich ganz persönlich für einen außerordentlich befähigten Hochschullehrer halte. Viele Kommilitonen haben mir auch mitgeteilt, dass es eine Schande für die Universität wäre, Herrn Aschauer nicht zu halten, vor allem auch, da seine Ostmitteleuropaausrichtung ein tragender Pfeiler in unserem Europastudiengang ist. Ich persönlich empfinde es bereits als eine große Schande, wie hier mit dem Personal im Allgemeinen umgesprungen wird. Aber das ist eine unendliche Geschichte. Ich wünsche uns an dieser Stelle erst einmal eine gute Nacht und hoffe, irgendwie, dass - Traumbeginn - anstatt allein dem Recht in unserem Falle auch einfach mal die Gerechtigkeit siegen wird - Traumende -. Philipp Stroehle
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brann
am 06.01.09
und für alle, die den Fall verfolgen, noch ein Zitat: ---------------------------- Liebe Kommilitonen, folgende Email habe ich soeben vom Rektor erhalten: --- Sehr geehrter Herr Ströhle, in Beantwortung Ihrer Mail muss ich zunächst klarstellen, dass das Ende der Beschäftigung von Prof. Dr. Aschauer ein rein personalrechtliches Problem ist und bekannt war. Ich habe Verständnis für Ihre Besorgnis hinsichtlich der Durchführung der für Ihren Studiengang erforderlichen Lehre. Dies abzusichern obliegt dem Dekan Ihrer Fakultät, der alles unternimmt, um dies zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes --- Der Dekan tut sicher alles, aber wie soll er denn in so kurzer Zeit eine adäquate Vertretung für Prof. Aschauer organisieren? Wir wollen keine Vertretung! Das wäre alles andere als eine gute Lehre. Das wäre ein qualitativer Absturz für uns. Und für Prof. Aschauer übrigens auch. Bitte unterstützt die Aktionen der I'ES, unterschreibt alle fleißig und tanzt dem Rektor auf dem Dach rum. Das lassen wir nicht mit uns machen! Wir gehören zu den "Vorzeigestudenten" der Uni und werden behandelt, wie lästige Stiefkinder. Sagt dem Rektor eure Meinung! Die Entscheidung, dass Prof. Aschauer nicht bleiben darf, hat nicht der Dekan selbst zu verantworten. Die Entscheidung wurde auf höherer Ebene getroffen. Teilt dem Rektorat mit, was ihr davon haltet! Die studentischen Vertreter und die I'ES bleiben dran am Geschehen. Viele liebe Grüße, Philipp Stroehle
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